Kindergeld erhalten alle leiblichen Eltern, Adoptiv- und Stiefeltern sowie gegebenenfalls Groß- oder Pflegeeltern, die in Deutschland wohnen oder sich für gewöhnlich hier im Land aufhalten.
Bei getrennt lebenden Eltern wird das Kindergeld für das Kind an das Elternteil ausgezahlt, in dessen Haushalt das Kind lebt.
Die Höhe des Kindergeldes ist für das erste und zweite Kind ist auf monatlich 194 Euro, für das dritte Kind auf monatlich 200 Euro, für das dritte und jedes weitere Kind auf 225 Euro festgelegt.
Das Kindergeld muss bei der zuständigen Familienkasse, die normalerweise in Ihrem Bezirk oder Ihre Gemeinde sitzt, beantragt werden und wird von Geburt an bis zum 18. Lebensjahr gewährt. Ab dem 18. Lebensjahr wird das Kindergeld nur noch unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. wenn sich das Kind noch in der Ausbildung befindet und keine eigenen Einkünfte hat, gewährt. Das Kindergeld gibt es für Kinder in der Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr und für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr. Details sind beim Bundesfamilienministerium abrufbar
Ausnahmen gibt es für behinderte Kinder. Ihre Eltern können unter Umständen unbefristet, auch über den 27. Geburtstag des Kindes hinaus Kindergeld bekommen.
Allein Erziehende, die vom Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss für das Kind erhalten, bekommen den Betrag , um den das Kindergeld seit 2001 gestiegen ist, vom Unterhaltsvorschuss abgezogen.