Alleinerziehende Mütter oder Väter erziehen ihr Kind meist unter erschwerten Bedingungen.
Sie benötigen finanzielle Hilfe, wenn sie von dem anderen Elternteil nicht wenigstens den üblichen Mindestunterhalt erhalten. Das Unterhaltsvorschussgesetz gewährt Kindern von alleinerziehenden Müttern oder Vätern Unterhaltsleistungen, wenn und soweit diese vom anderen Elternteil nicht gezahlt werden.
Im Wesentlichen müssen folgende Anspruchsvoraussetzungen gegeben sein:
Ab Vollendung des 12. Lebensjahres bis zur Volljährigkeit des Kindes bzw. Jugendlichen müssen zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt ab 1. Januar 2024 monatlich:
Das Jugendamt des Main-Kinzig-Kreises hat die Aufgabe dem alleinerziehenden Elternteil den Unterhalt zu sichern, und von dem anderen Elternteil den Unterhalt einzufordern.
mehr
Weitere Informationen unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/unterhaltsvorschuss